Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 22. Juli 2024

Veterinaria AGB

1. Anwendungsbereich

1.1. Sämtliche Angebote, Leistungen, Waren, Dienste und/oder Lieferungen, welcher Art auch immer (die „Leistungen“), die von der VHB Veterinaria Health Betriebs GmbH, FN 599415 v (die „VHB“) im Rahmen ihrer tierärztlichen Tätigkeit gegenüber dem Kunden bzw. Überbringer des Tieres erbracht werden (im Folgenden vereinfachend der „Tierhalter“), erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) in der jeweils gültigen Fassung. Mit der Annahme bzw Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert der Tierhalter jedenfalls diese AGB.

Abweichungen von diesen AGB bedürfen in jedem einzelnen Fall der ausdrücklichen, im Vorhinein und schriftlich erteilten Zustimmung durch die VHB.

1.3. Soweit im Nachfolgenden der Begriff „Tierhalter“ verwendet wird, gilt dieser geschlechtsneutral gleichermaßen für weibliche, männliche und diverse Personen.

1.4. Diese AGB finden Sie auf der Webseite der VHB unter https://www.veterinaria.at/agb und in gedruckter Form an den Rezeptionen in den jeweiligen Standorten der VHB.

2. Vertragsschluss und Gültigkeit

2.1. Der Vertrag zwischen der VHB und dem Tierhalter über die Leistungen kommt durch Auftrag des Tierhalters und Zusage in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form bzw. das Mitbringen des Tieres durch den Tierhalter inklusive der mündlichen Annahme des Auftrages oder den Beginn der tierärztlichen Untersuchung zustande.

2.2. Mit der Übergabe des Tieres an die VHB bestätigt der Tierhalter, dass er ausreichend berechtigt ist, um den Behandlungsvertrag inklusive diesen AGB abzuschließen.

3. Terminverschiebungen, Stornierungen, verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin

3.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich und wahrzunehmen. Kann ein vereinbarter Termin vom Tierhalter nicht eingehalten werden, ist eine Absage oder Verschiebung nur nach Maßgabe nachstehender Regelungen möglich.

3.2. Eine kostenfreie Terminverschiebung oder -absage (Stornierung) ist bis 2 Tage vor einem Termin möglich, wobei Sonn- und Feiertage nicht zu zählen sind. Erfolgt die Terminverschiebung oder -absage nach diesem Zeitpunkt oder falls der Tierhalter den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, verpflichtet sich der Tierhalter

3.2.1. für den Fall, dass an dem geplanten Termin eine Operation oder eine Zahnbehandlung geplant war, ein Entgelt in Höhe von 50% des vereinbarten Behandlungspreises zu zahlen; oder

3.2.2. in allen sonstigen Fällen ein pauschales Entgelt in Höhe von EUR 50,00 zu zahlen.

Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Tierhalters besteht nicht.

3.3. Kann die VHB aus für sie nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt einen Termin nicht einhalten, wird der Tierhalter umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. In einem solchen Fall ist die VHB berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

4. Leistungsumfang und Plichten des Tierhalters

4.1. Die VHB führt die Untersuchung und Behandlung nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach aktuellen wissenschaftlichen und tiermedizinischen Standards durch. Der Umfang der Leistungen wird durch die bei Aufnahme festgestellten Symptome und die sich daraus ergebenden tiermedizinischen Erfordernisse bestimmt. Die Entscheidung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung trifft die VHB je nach medizinischer Notwendigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Erfolg therapeutischer Maßnahmen wird nicht gewährt.

4.2. Der Tierhalter ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgetreue Angaben zum Gesundheitszustand des Tieres sowie zu bisherigen Behandlungen und bekannten Unverträglichkeiten oder Allergien zu machen. Darüber hinaus verpflichtet er sich, das Personal der VHB von Untugenden seines Tieres, wie z. B. Bissigkeit, in Kenntnis zu setzen sowie die Behandlungsmaßnahmen zu unterstützen und tierärztlichen Anordnungen Folge zu leisten.

4.3. Die Auswahl des behandelnden Tierarztes obliegt nur der VHB. Der VHB ist es gestattet, fachkundige Dritte im Rahmen des Vertrags einzusetzen bzw. heranzuziehen.

5. Behandlung des Tieres

5.1. Behandlungsbeginn und -ende

Die Behandlung beginnt mit der Erfassung und Dokumentation des Gesundheitszustandes des Tieres und endet mit dessen formaler Entlassung und der Übergabe an den Tierhalter oder an eine von diesem namhaft gemachten Person.

5.2. Behandlungs- und Unterbringungskosten

5.2.1. Die Kosten werden auf Basis der erbrachten tierärztlichen Leistungen gemäß individueller Vereinbarung berechnet. Dies schließt Medikamente, Materialien sowie weitere Dienstleistungen wie Fütterung und Einstellung/stationäre Behandlung mit ein.

5.2.2. Vor Durchführung der Behandlung wird im Regelfall eine Kostenschätzung durch die VHB abgegeben. Diese Kostenschätzung für die Untersuchung und Behandlung des Tieres dient lediglich als erste unverbindliche Schätzung und kann sich je nach spezifischen Symptomen des Tieres und dem weiteren Behandlungsverlauf ändern. Die Kosten für die stationäre Aufnahme, einschließlich Verpflegung und andere damit verbundene Leistungen, werden, soweit dies zeitlich möglich ist, dem Tierhalter im Voraus mitgeteilt.

5.3. Notfallbehandlungen ohne vorherige Zustimmung

Sollten während des stationären Aufenthalts unvorhergesehene, lebensbedrohliche Zustände auftreten oder Zustände, die schwerwiegende und langfristig negative gesundheitliche Auswirkungen auf das Tier haben könnten, wird die VHB nach Möglichkeit den Tierhalter im Voraus informieren. Die VHB behält sich jedoch das Recht vor, erforderliche Untersuchungen und Behandlungen ohne vorherige Zustimmung des Tierhalters durchzuführen, um das Tierwohl zu gewährleisten. Die finanzielle Verantwortung für die dadurch entstehenden Kosten trägt weiterhin der Tierhalter.

6. Entgelt

6.1. Das Entgelt für die vom Tierhalter in Anspruch genommenen Leistungen ist sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung auf Rechnung (mit Zahlschein) ist in Ausnahmefällen und ausschließlich nach dem freien Ermessen der VHB möglich. Rechnungen sind diesfalls sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu begleichen. Sämtliche Entgelte verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2. Freiwillige Rabatte durch die VHB werden unter der Bedingung gewährt, dass der Tierhalter alle seine Vertragspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt. Insbesondere somit seiner Zahlungspflicht rechtzeitig nachkommt. Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Tierhalter behält sich die VHB das Recht vor, freiwillig gewährte Rabatte zu widerrufen.

6.3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die VHB berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus angemessene Betreibungskosten geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

6.4. Eigentumsvorbehalt. Die von der VHB abgegebenen Leistungen bleiben in deren Eigentum, bis der Tierhalter seine gesamten Verbindlichkeiten gegenüber der VHB erfüllt hat.

6.5. Falls ein Tier nach schriftlicher Aufforderung der VHB durch den Tierhalter nicht innerhalb von 10 Tagen abgeholt wird oder die aufgelaufenen Kosten während einer stationären Aufnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch den Tierhalter beglichen werden, ist die VHB berechtigt, das Tier an eine geeignete Institution oder Person zu übergeben. In diesem Fall verzichtet der Tierhalter auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Auswahl der Methode und der Durchführung der Übergabe oder des Verkaufs entstehen könnten. Der Tierhalter haftet für alle daraus entstandenen Kosten, abzüglich des Erlöses, der durch die Verwertung des Tieres erzielt wurde.

6.6. Die Aufrechnung ist dem Tierhalter nur mit einer von der VHB anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Tierhalter nicht zu.

7. Dokumentation und Datenschutz

7.1. Die VHB behandelt die Daten bzw. die Angaben der Tierhalter vertraulich und mit größtmöglicher Sorgfalt. Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung der VHB. Diese ist unter www.veterinaria.at/datenschutz abrufbar.

7.2. Der Tierhalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die VHB die dem Tierhalter betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung der der VHB übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen Verpflichtungen der VHB ergibt.

8. Nutzungsrechte

8.1. Festgehalten wird, dass die auf der Webseite der VHB angebotenen Leistungen, ihre Form und ihre Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Eine über die in diesen AGB ausdrücklich vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der VHB ist nicht zulässig.

8.2. Das Urheberrecht an einigen auf der Webseite der VHB verfügbaren Materialien liegt bei Dritten (Dokumente Dritter), und diese Materialien wurden auf der Webseite mit der Genehmigung der Urheberrechtsinhaber Dritter erstellt. Sofern nicht anders angegeben, ist es dem Tierhalter nicht gestattet, Teile eines Dokuments Dritter zu vervielfältigen oder zu verbreiten oder anderweitig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder zu kommerziellen Zwecken zu nutzen.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Die VHB haftet dem Tierhalter für von ihr nachweislich verschuldete Schäden, außer gegenüber Verbrauchern, nur im Falle groben Verschuldens oder bei Vorsatz. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der VHB beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet die VHB unbeschränkt.

9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind oder Ansprüche Dritter, sowie Schäden auf Grund von höherer Gewalt wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.3. Der Tierhalter hat die VHB bei nachweislich mangelnden Behandlungserfolgen oder auftretenden Komplikationen umgehend zu kontaktieren und zunächst eine Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.

9.4. Schadensersatzansprüche der VHB gegenüber Unternehmern verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines halben Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

9.5. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Tierhalters -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Der Tierhalter hat bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen.

10.2. Nach diesen AGB schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels E-Mail abgegeben werden.

10.3. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an Stelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich solche zu beschließen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

10.4. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

10.5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, außer für Verbraucher, der Sitz der VHB.